Der Kfz.-Schutzbrief
Die Zeiten des Alleinstellungsmerkmales bekannter Pannenhilfeorganisationen sind vorbei. Heutzutage gibt es kostengünstigere und mindestens gleichermaßen verlässliche Alternativen Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung ... den sogenannten Kfz-Schutzbrief!
Der Versicherungsnehmer erhält hierbei im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls die Hilfe durch seine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Leistungen sind von Versicherung zu Versicherung im Wesentlichen gleich, variieren aber stark im Detail. Hier ist also Vorsicht geboten und das Augenmerk auf die Details zu legen.
Dennoch sind die Kfz-Schutzbriefe eine echte Alternative zu den herkömmlich bekannten Pannenhelfern. So, wie Sie es auch von Ihren bisherigen Pannenhelfern kennen, übernehmen die Schutzbriefe unter anderem folgende Leistungen:
Pannenhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges am Pannen- oder Unfallort.
Abschleppen: Transport des ausgefallenen Kfz in die nächste Werkstatt.
Bergen: Das Fahrzeug wird wieder auf die befestigte Fahrbahn gehoben/gebracht.
Weiter- & Rückfahrt: Transport der Insassen zum Zielort und zurück zum reparierten Fahrzeug. Mögliche Varianten in Reihenfolge der Häufigkeit sind: Mietwagen, Bahn und Flugzeug.
Fahrzeug-Rücktransport: Das ausgefallene Kfz wird in die Werkstatt am Heimatort gebracht. Im INland wird die Variante des Rücktransports von Fahrzeugen und Insassen mit speziellen Abschleppfahrzeugen angeboten.
Ersatzteil-Versand: Der Versicherer organisiert die BEschaffung und den Versand eines benötigten Ersatzteils, das im Ausland nicht zu bekommen ist.
Ersatzfahrer: Stellung eines Ersatzfahrers bei Fahrerausfall durch Krankheit oder Unfall.
Fahrzeugunterstellung: Standkosten bis zur Wiederherstellung des Kfz.
Übernachtungskosten: Hotelkosten für alle berechtigten Insassen bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft.
Mietwagen bei Fahrzeugdiebstahl für die Rückreise. Falls das gestohlene Fahrzeug wiedergefunden wird, dessen Rücktransport zum Heimatort.
Sonstiges: Routenplanung, Kostenerstattung für Selbstorganisiertes, Nutzungsausfall, Verzollung/Verschrottung, organisatorische Leistungen ohne Kostenübernahme.
Diese Leistungen dürften vielen von Ihnen bekannt vorkommen. Dennoch gibt es auch bei den Kfz-Schutzbriefen mehr oder minder bekannte Ausschlüsse:
Ist der Schadensort in der Nähe des Wohnortes, in der Regel bis 50 km Luftlinie, wird meist kein Mietwagen gestellt. Ebenso wenig, wenn das versicherte Fahrzeug aus eigener Kraft in eine Werkstatt kam.
Der Schutzbrief deckt verschiedene Risiken ab: Panne, Unfall und Diebstahl. Vergessene Schlüssel im Auto oder ein zugefrorenes Türschloss zählen nicht hierzu, da das Auto bei solchen Tatbeständen in der Regel intakt ist.
Die Kosten der Reparatur sind nicht versichert.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei angebündelten Schutzbriefen nur ein definiertes Fahrzeug versichert, nämlich das, für das auch die Haftpflichtversicherung besteht.
Übernacxhtungskosten werden nur bis zu einer bestimmten, im Vertrag festgelegten, Höhe erstattet.
Nicht alle Schutzbriefe gelten europa- oder weltweit.