Privathaftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter (letztere soweit für den Haushalt tätig) vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen ab. Die Privathaftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflicht- sondern eine freiwillige Versicherung. Der Name leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines entstandenen Schadens nach 823 BGB ab.
Voraussetzung ist, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit (auch grobe Fahrlässigkeit) entstanden ist. Ferner ist Voraussetzung, dass die Ansprüche im privaten Bereich entstanden sind, also weder einem beruflichen Tun noch einem vereinsmäßigen (Tätigkeit für den oder als Organ des Vereins) oder sonst (ehren-)amtlichen Risiko zuzuordnen sind. Hierfür tritt ggf. eine separate Vereins- oder Ehrenamtshaftpflichtversicherung (z. B. der Justizbehörden für ehrenamtliche Betreuer und Vormünder) ein. Auch nebenberufliche Tätigkeiten (z. B. entgeltliche Tagesbetreuung fremder Kinder) müssen eigens abgesichert werden, wenn mit diesen Tätigkeiten nachhaltig Gewinn erzielt werden soll.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken des Alltags ab.
Versicherungsnehmer ab dem 60. Lebensjahr erhalten einen "Seniorentarif" Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Sprechen Sie Ihren Versicherungsvertreter/-makler an. Sollten Sie bei diesem kein befriedigendes Angebot erhalten, so steht Ihnen die Versorgungsberatung Rendsburg selbstverständlich jederzeit sehr gerne helfend zur Seite. Die Versorgungsberatung Rendsburg hat sich verpflichtet, alle Tarife in jeden Jahr auf's Neue zu überprüfen, ob es für unsere Kunden einen - bei gleichen oder besseren Leistungen - günstigeren Tarif für sie gibt.
Gerne beraten wir Sie hierzu näher und bieten Ihnen weitere Informationen. Sprechen Sie uns einfach an.