Haben auch Sie sich schon über Ihre hohen Versicherungsprämien geärgert?

Man zahlt und zahlt, Jahr für Jahr und von Jahr zu Jahr mehr...und wenn ein Schaden eintritt, will sich Ihre Versicherung um die Zahlung drücken bzw. die Höhe der Zahlung reduzieren. In diesen Fällen helfen Ihnen auch in den seltensten Fällen Ihre entsprechenden Vertreter weiter, denn hieran verdienen sie ja nichts! Wir, die Versorgungsberatung Rendsburg, nehmen Ihnen diese Last ab. Wir garantieren Ihnen, dass Sie stets die besten Leistungen zum günstigsten Preis erhalten; und dies überprüfen wir jährlich! Stellen Sie uns auf die Probe, Sie werden staunen, wie viel Prämie Sie bei Ihren Bestandsversicherungen, wie Ihrer privaten Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung einsparen können!

Ihr Team der Versorgungsberatung Rendsburg Volker F. und Renate Otten

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben.

Der Bauherr hat seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, sodass sich niemand dort verletzen kann. Es ist üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer delegiert. Jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann.

Nach der Baustellenverordnung muss bei einem Bauvorhaben, auf dem mehrere Unternehmer tätig werden, ein Koordinator, z. B. ein Architekt, eingesetzt werden. Der Koordinator hat die Aufgabe, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Gefahrgutvorschriften zu organisieren und zu überwachen. Der Bauherr ist verantwortlich für die Einsetzung eines Koordinators, wenn er diese Aufgabe nicht selbst übernimmt.

In der Privathaftpflichtversicherung und in der Betriebshaftpflichtversicherung ist regelmäßig schon das Bauherrenrisiko im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enthalten, bei den meisten Versicherern jedoch auf eine bestimmte Bausumme beschränkt.
Wird diese Bausumme überschritten, ist der Abschluss einer gesonderten Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.

Die Summe der Bauherrenhaftplichtversicherung berechnet man meist mit einem Promille der Baukosten. Das heißt, ein Tausendstel der Bausumme. Beispiel: Bei einer Bausumme von 300.000 Euro kann man mit einer Versicherungssumme von 300 Euro rechnen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt!

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