Tierhalterhaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflicht: im Ernstfall existenzrettend
Zum finanziellen Schutz eines Tierhalters kompensiert die sogenannte Tierhalterhaftpflichtversicherung bestimmte Ansprüche aus Schäden, die das versicherte Tier verursacht. Dieser Versicherungsschutz empfiehlt sich zwingend, da der Halter laut Gesetz für alle diese Schäden in ihrem vollen Umfang haftet (§ 833 BGB). Insbesondere gilt dies auch für Schadenfälle, die das Tier ohne das Verschulden des Halters verursacht.
Damit gehört eine Tierhalterhaftpflicht zu den besonders wichtigen Versicherungen für alle Halter größerer Tiere. Insbesondere bei einem Pferd oder Hund können Sach- oder Personenschäden besonders hoch ausfallen. Daher setzten die Versicherungsunternehmen oft eine relativ hohe Deckungssumme an. Die Deckungssumme einer Versicherung bezeichnet den maximalen Betrag, den eine Versicherungsgesellschaft im Schadensfall deckt. Kleinere Tiere müssen nicht mitversichert werden. Sie fallen bereits unter den besonderen Schutz einer ebenfalls dringend angeratenen Privathaftpflicht.
Tierhalterhaftpflicht: Braucht sie jeder Tierbesitzer?
Für Tiere, die viel im Freien unterwegs sind oder schon allein aufgrund ihrer Körpergröße einigen Schaden anrichten können, macht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung in jedem Fall Sinn. Spezielle Pferde- oder Hundeversicherungen lohnen sich auch für die ruhigsten und liebsten Vierbeiner. Immerhin kann jedes Pferd sich einmal erschrecken, durchgehen und dabei den angemieteten Stall beschädigen; und auch der bravste Hund springt vielleicht einmal aus lauter Freude ein Kind an, das dadurch umgerissen wird, fällt und sich verletzt. In einigen Bundesländern ist eine Haftpflicht für Hundebesitzer verpflichtend!
Ähnlich wie bei einer Kfz-Versicherung schließt man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab, weil es durch eine Verkettung von Umständen immer zu einem Unfall kommen kann, und nicht, weil man davon ausgeht, dass dieser Fall auch wirklich eintritt. Die Versicherung ist bei den meisten Rassen schon für wenige Euro im Monat zu haben.
Kleine Haustiere brauchen keine extra Police
Zu den kleineren Haustieren, die meist durch eine private Haftpflicht versichert sind, gehören beispielsweise Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel. Eine Ausnahme ist die Haltung der Tiere zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken. Züchter und Imker brauchen also andere Versicherungen als Katzenliebhaber, die lediglich ein oder zwei Tiere in der Wohnung halten.
Was versichert eine Tierhalterhaftpflicht genau?
Ein Tier kann sowohl Personenschäden als auch Sachschäden verursachen. Deshalb schützt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Halter und Tier vor den Folgekosten beider Schadensarten. Zumeist greift der Schutz auch, wenn beispielsweise der Hund gar nicht mit seinem Halter unterwegs ist, sondern beispielsweise die Nachbarskinder mit ihm Gassi gehen, er sich dabei losreißt, auf die Straße läuft und dabei einen Unfall verursacht.
Ebenfalls gut zu wissen ist, dass die Tierhalterhaftpflichtversicherung auch Welpen und Fohlen von der Geburt bis zum Vollenden des ersten Lebensjahres umfasst. Gerade junge Tiere sind oft ungestüm und verursachen deshalb schneller einen Schaden als erwachsene Hunde und Pferde. Des Weiteren sind zumeist Mietsachen (zum Beispiel Pferdeboxen oder Wohnungen) in der Police inbegriffen und der Schutz greift bei einer guten Versicherung auch bei einem Vorfall im Ausland.
Worauf Hundehalter bei Ihrer Tierhalterhaftpflicht achten sollten
Einigermaßen komplex gestaltet sich die Tierhaftpflicht im Fall von Hunden, weil manche Versicherungsgesellschaften einige Rassen nicht oder nur gegen höhere Beiträge versichern. Natürlich fallen gerade Kampfhunde unter solche Klauseln. Weiterhin verweigern die Versicherungsgesellschaften die Schadensbegleichung bei vernachlässigter Leinen- und Maulkorbpflicht. Obendrein decken Versicherer keine Schäden, die der Tierhalter selbst erleidet. Dafür schützt eine Tierhalterhaftpflicht vor den zum Teil enormen Kosten gerichtlicher Verfahren.
Kampfhunde: Tierhalterhaftpflicht ganz speziell
Für die Halter von sogenannten Kampfhunden zeigen sich die Implikationen der Haftpflicht besonders diffizil. Bei diesen Tieren besteht ein besonders hohes Risiko für einen Schaden. Daher zwingen die allermeisten Bundesländer diese Hundebesitzer zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht.
Hundehalter sollten sich informieren, wie die Regelungen in ihrem Bundesland sind und ob sie eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen müssen. Tatsächlich muss ein Halter einer nicht spezifisch indizierten Rasse eine Tierhaftpflichtversicherung nur in wenigen Bundesländern abschließen. Dort muss diese Versicherung dann allerdings bereits spätestens im sechsten Lebensmonat des Tieres beginnen.
Ein weiterer Sonderfall: Pferde
Zu den Haustieren mit dem höchsten Schadenspotenzial gehören Pferde. Ganz einfach, weil sie durch Ihre Körpergröße schnell bei einem Sturz oder einem Scheuen jemanden oder etwas verletzen oder zerstören. Auch Ponys, Esel und Maultiere verursachen, beispielsweise durch ein plötzliches Ausschlagen, leicht einen Schaden. Eine Versicherung wie für Pferde lohnt sich bei diesen Tieren ebenfalls.
Hier sollten Pferdehalter darauf achten, dass auch die Versicherung auch Schäden durch Menschen mit einschließt, die nicht Halter des Tieres sind, sondern beispielsweise nur eine Reitbeteiligung haben.
Tierhalterhaftpflicht und Landesrecht
Unabhängig vom gesetzlichen Zwang zur Tierhalterhaftpflicht verpflichten zahlreiche Bundesländer den Hundehalter zum Anlegen von Leine und Maulkorb. Obendrein kann ein Tierhaftpflichtversicherer in seinen Klauseln festlegen, dass er von der Schadensbegleichung frei bleibt, falls der Tierhalter Leine und Maulkorb vor dem Schaden nicht angelegt hatte – auch, wenn diesem das jeweilige Landesrecht diese Pflicht nicht auferlegt.
Wer einen Urlaub mit dem Hund plant, sollte den Auslandsschutz in seiner Police nochmals prüfen. Des Weiteren kann sich auch eine Tierkrankenversicherung für den Vierbeiner lohnen, denn die Kosten für den Tierarzt werden von der Tierhaftpflicht nicht übernommen.