Haben auch Sie sich schon über Ihre hohen Versicherungsprämien geärgert?

Man zahlt und zahlt, Jahr für Jahr und von Jahr zu Jahr mehr...und wenn ein Schaden eintritt, will sich Ihre Versicherung um die Zahlung drücken bzw. die Höhe der Zahlung reduzieren. In diesen Fällen helfen Ihnen auch in den seltensten Fällen Ihre entsprechenden Vertreter weiter, denn hieran verdienen sie ja nichts! Wir, die Versorgungsberatung Rendsburg, nehmen Ihnen diese Last ab. Wir garantieren Ihnen, dass Sie stets die besten Leistungen zum günstigsten Preis erhalten; und dies überprüfen wir jährlich! Stellen Sie uns auf die Probe, Sie werden staunen, wie viel Prämie Sie bei Ihren Bestandsversicherungen, wie Ihrer privaten Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung einsparen können!

Ihr Team der Versorgungsberatung Rendsburg Volker F. und Renate Otten

Schützen Sie Ihr Hab und Gut vor Feuer, Wasser und Dieben

Diese Versicherung deckt Schäden an Ihrer beweglichen Habe durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl und Raub ab. Je nach Tarif zahlt die Hausratversicherung auch bei Fahrraddiebstahl. Für einige Wohnlagen bietet sich die Erweiterung für Elementarschäden wie Überschwemmung an

Nach einem Wasserrohrbruch sind die Möbel ein Fall für den Sperrmüll. Weil die brennende Tischkerze umgekippt ist, steht das halbe Esszimmer in lodernden Flammen. Nach einem Einbruch ist nicht nur der Flachbildfernseher weg, sondern auch eine Vitrine kaputt. So unterschiedlich diese Schäden sind, eines haben sie gemeinsam: Diese Schäden trägt die in der Regel die Hausratversicherung.

Bei der Auswahl eines passenden Vertrags sollten Sie allerdings auf einige Fallstricke achten: Manche Tarifen enthalten feste Höchstgrenzen in Euro für die einzelnen Versicherungsfälle; in anderen machen die Versicherer die Angaben in Prozent der Versicherungssumme. Neben dem Grundtarif gibt es diverse Erweiterungen, die den Versicherungsschutz ausweiten, aber auch verteuern.

Das wichtigste in Kürze...

  • Eine Hausratversicherung sollten Sie abschließen, wenn Sie Ihre Haus- oder Wohnungseinrichtung nach einem Brand oder Einbruchdiebstahl nicht auf eigene Kosten ersetzen können oder wollen.

  • Die Versicherung deckt Schäden an Ihrer beweglichen Habe durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl und Raub ab.

  • Je nach Tarif zahlt die Hausratversicherung auch bei Fahrraddiebstahl. Für einige Wohnlagen bietet sich die Erweiterung für Elementarschäden wie Überschwemmung an.

  • Eine Selbstbeteiligung bei der Hausratversicherung verringert in der Regel die Kosten des Vertrags.

Wer braucht eine Hausratversicherung?

Sind Sie bereit und finanziell dazu in der Lage, nach einem Brand oder nach einem Wohnungseinbruch die gestohlenen und beschädigten Gegenstände auf eigene Kosten zu ersetzen? Etwa weil Ihr Hausrat nur einen geringen Wert hat oder Sie das Risiko eines solchen Schadens für gering halten? In diesem Fall benötigen Sie keine Hausratversicherung.

Soll im Schadensfall dagegen die Versicherung zahlen, benötigen Sie für Ihre bewegliche Habe eine Hausratversicherung. Sinnvoll ist diese Versicherung besonders dann, wenn Sie viel Geld in Ihre Einrichtung gesteckt haben und nach einem Brand oder Einbruchdiebstahl die beschädigten Gegenstände nicht auf eigene Kosten neu anschaffen können oder wollen.

Wie viel die Versicherung kostet, hängt stark von der Größe Ihrer Wohnung, vom Wohnort und den eingeschlossenen Zusatzversicherungen ab.

Überprüfen Sie Ihre bestehende Versicherung. Es kann sich lohnen, einen neuen Vertrag abzuschließen, der mehr Schadensfälle einschließt – und dabei sogar weniger kostet. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für Wohnung oder Haus samt Terrassen, Garagen und Anbauten. Er umfasst auch Kellerräume sowie privat genutzte Räume oder Garagen in der Nähe der Wohnung. Über eine Außenversicherung ist Ihr Eigentum sogar weltweit versichert, zum Beispiel Dinge, die Sie mit in den Urlaub nehmen.

Unser Tipp: Bleiben Sie zum Thema Versicherung immer auf dem Laufenden – als unsere Kunden werden Ihre Versicherungen jährlich begutachtet und geprüft. Finden wir etwas – individuell für Sie – besseres, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung!

Was zahlt die Hausratversicherung?

Bei einer Hausratversicherung ist genau festgelegt, infolge welcher Schäden sie einspringt und welche Gegenstände sie ersetzt.

Die versicherten Gefahren

In der einfachen Variante bietet eine Hausratversicherung bereits einen guten Versicherungsschutz, wenn es aufgrund dieser Gefahren zu einem Schaden kommt. Die Hausratversicherung zahlt, wenn Ihr Hausrat durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm beschädigt oder zerstört wird oder bei einem Einbruch oder Raub abhanden kommt.

Versichert sind Sie:

  • wenn es brennt, der Blitz einschlägt und in der Folge Überspannung zum Beispiel den Fernseher beschädigt.

  • wenn Leitungswasser sich seinen Weg durch die Wohnung bahnt, weil das Wasserrohr gebrochen ist, und der Bodenbelag erneuert werden muss.

  • wenn Sturm ein Fenster aufschlägt und dabei Hausrat zu Bruch geht oder der Sturm Regen in die Wohnung lässt.

In die Kategorie Einbruchdiebstahl fallen neben dem klassischen Diebstahl bei einem Wohnungseinbruch auch der Schlüsselklau mit Diebstahlfolgen und der räuberische Diebstahl, wenn Sie beispielsweise jemand mit vorgehaltener Waffe zur Herausgabe Ihres Schmucks zwingt. Versichert ist ebenfalls Vandalismus, also der Fall, dass Einbrecher Ihre Einrichtung mutwillig beschädigen oder zerstören.

Der versicherte Hausrat

Zum Hausrat gehören zum Beispiel Möbel, Haushaltsgegenstände und -geräte sowie Kleidung. Auch geliehene Gegenstände fallen unter den Schutz der Hausratversicherung. Die Einbauküche gehört zum Hausrat, falls Sie die Küche eingebaut haben und sie auch wieder ausbauen können. Dies gilt auch für Laminat, das Mieter in der Wohnung verlegt haben. Wertsachen erstattet die Hausratversicherung in aller Regel nur bis zu einer bestimmten Obergrenze.

Die Versicherung deckt auch Schäden an privat genutzten Antennen und Markisen ab. Ob Gartenmöbel versichert sind und in welchen Ausmaß, ist vom Anbieter abhängig. Wahlweise können Sie Ihr Fahrrad oder Glas mitversichern.

Was übernimmt die Hausratversicherung nicht?

Fällt ein Gegenstand anlasslos herunter oder geht einfach kaputt, ist er nicht versichert. Die Versicherung zahlt in der Regel auch nicht, wenn Ihnen auf der Straße etwas ohne Anwendung von Gewalt gestohlen wird.

Wenn Sie aber einen Diebstahlschutz für Ihr Fahrrad brauchen, können Sie das in die Versicherung einschließen lassen. Dazu bieten praktisch alle Versicherer einen Zusatzschutz an (sogenannte Fahrradklausel). Allerdings wird die Versicherung dann teurer und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft – etwa, wie Sie Ihr Fahrrad abschließen müssen.

Auch ist nicht jede Naturgefahr standardmäßig in der Hausratversicherung abgedeckt. Um gegen Überschwemmungen, Hochwasser und Erdbeben versichert zu sein, müssen Sie die sogenannte Elementarschädenversicherung zusätzlich gegen Mehrbeitrag abschließen.

Auch dieser Extra-Schutz macht die Versicherung teurer. Nicht versichert sind bei vielen älteren Verträgen Sengschäden – das heißt Schäden durch Hitze ohne Feuer – und Implosionen.

Wo bekommen Sie die beste Hausratversicherung?

...ganz einfach...bei uns – der Versorgungsberatung Rendsburg!

Was ist wichtig bei der Tarifauswahl?

Wenn Sie auf der Suche nach einer Hausratversicherung sind, sollten Sie darauf achten, dass das Angebot bestimmte Kriterien erfüllt. Das sind die Bausteine, die die Versicherung unbedingt haben muss. Daneben gibt es Elemente, die zwar hilfreich, aber nicht unbedingt nötig sind – die Kann-Optionen – sowie weniger wichtige Bausteine.

Absolute Muss-Bausteine

Grobe Fahrlässigkeit - Wenn Sie das Fenster auf Kipp offen stehen lassen, so dass und ein Dieb leichter als bei geschlossenem Fenster in das Haus eindringen kann, muss müssen Sie sich im Zweifelsfall vorwerfen lassen, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Dies gilt auch, wenn Sie eine Kerze anzünden und anschließend für längere Zeit den Raum verlassen.

Die Versicherung kann dann die Leistung grundsätzlich kürzen oder die Zahlung komplett ablehnen, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Es gibt allerdings die Möglichkeit, im Vertrag den Zusatz „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ zu vereinbaren, dann zahlt der Anbieter auch in solchen Fällen. Bei einigen Tarifen gilt das nur bis zu einer niedrigeren Schadenssumme. Achten Sie deshalb besser darauf, dass dieser Schutz bis zur vollen Versicherungssumme gilt.

Erweiterung des Brandbegriffs - Mit drei zusätzlichen Bausteinen erhöhen Sie den Versicherungsschutz für Schäden durch sogenanntes Nutzfeuer oder durch Glut. Damit sind Sie versichert, wenn das Hühnchen im Topf Feuer fängt und die Wohnung verrußt oder die Kerze Ihre Gardine entflammt.

Wählen Sie daher erstens Schäden durch Rauch und Ruß sowie zweitens Seng- und Schmorschäden dazu. Drittens empfehlen wir die Ergänzung um Überspannungsschäden. Damit muss nicht erst ein Blitz in Ihr Haus eingeschlagen haben, damit Sie den Kurzschlussschaden am Fernseher ersetzt bekommen.

Kann-Optionen

Elementarschadenversicherung - Diese Ergänzung lohnt sich nicht für alle Kunden. Die Elementarschadenversicherung greift bei den Folgen von Naturereignissen. Dazu gehören zum Beispiel Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung und Schneelast. In Hochwassergebieten ist dieser Schutz oft teuer. Zudem tragen Sie bei einem Elementarschaden meistens einen hohen Selbstbehalt, oft 10 Prozent des Schadens. Meist gilt außerdem eine Wartezeit. Das heißt, der Vertrag muss praktisch angezahlt sein. Hinzu kommt, dass Sie nicht nur einen einzelnen Elementarschaden wie Erdsenkung versichern können, sondern immer alle gemeinsam in einem Paket nehmen müssen.

Fahrradversicherung - Wird das Fahrrad auf der Straße gestohlen, greift die Hausratversicherung nicht automatisch. Sie zahlt normalerweise nur bei Einbruch mit Diebstahl aus allein genutzten, verschlossenen Räumen. Wollen Sie, dass Ihr Fahrrad auch im gemeinschaftlichen Fahrradkeller oder draußen auf der Straße versichert ist oder handelt es sich um ein teures Fahrrad, kann es sich lohnen, eine Fahrradklausel einzuschließen.

Haben Sie ein besonders teures Rad, lohnt sich womöglich eine extra Fahrradversicherung. In diesem Vertrag sind dann auch Schäden durch Unfälle versichert. Denken Sie aber immer daran: Auch bei dieser speziellen Fahrradversicherung erhalten Sie nur dann Geld, wenn das gestohlene Rad mit einem Schloss gesichert wurde, das nicht fest am Rad montiert ist.

Wasserschadenversicherung - Für den Fall, dass Sie ein Aquarium oder Wasserbett besitzen, wird eine solche Erweiterung interessant. Denn der Grundtarif deckt meist nur Schäden durch Leitungswasser aus dem Rohrsystem ab.

Wertsachen - Bei Wertsachen wie Schmuck, Kunst und Antiquitäten greift die Versicherung in der Regel bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme. Sofern das für Ihre Wertsachen nicht ausreicht, erhöhen Sie die Deckung bei Ihrem Tarif oder wechseln Sie in einen günstigen Tarif, der einen höheren Betrag abdeckt.

Weniger wichtige Bausteine

Diebstahl aus dem Auto - Achten Sie darauf, dass der Vertrag auch bei Diebstahl aus Ihrem Auto gilt, wenn Sie es außerhalb Ihrer Garage auf der Straße parken. Die Nachtzeit ist oft nicht versichert.

Glasversicherung - Eine extra Glasversicherung lohnt sich in den meisten Fällen nicht, weil es keine Unsummen kostet, eine zerbrochene Fensterscheibe zu ersetzen. Dennoch kann diese sinnvoll sein, da das Ersetzen eines defekten Ceranfeldes heute mit einigen Kosten verbunden sein kann.

Es gibt ansonsten wenig, was Sie nicht versichern können. Das reicht von Wäsche auf der Wäscheleine über Kinderwagen und Rollatoren im gemeinschaftlichen Hausflur. Wenn Sie annehmen, dass Sie solchen Schutz brauchen, überlegen Sie am besten vorher, wann Ihnen das letzte Mal die frisch gewaschenen Laken abhanden gekommen sind.

Wenn Sie außerdem eine Selbstbeteiligung gewählt haben, sind solche Ergänzungen noch weniger sinnvoll. Denken Sie daran: Die Hausratversicherung soll schließlich ein Schutz vor dem finanziellen Ruin sein.

Worauf sollten Sie bei der Hausratversicherung noch achten?

Es gibt neben den Muss- und den Kann-Bausteinen bei der Hausratversicherung noch einige weitere wichtige Punkte, die Sie bei der Auswahl und während der Laufzeit des Vertrags im Blick haben sollten.

Darauf kommt es beim Vertragsabschluss an

Vermeiden Sie Unterversicherung. Wenn Sie sparen möchten, indem Sie eine niedrige Versicherungssumme angeben, riskieren Sie, dass der Versicherer Schäden nicht in voller Höhe ersetzt. Ist also der Hausrat 80.000 Euro wert und nur mit 40.000 Euro versichert, ersetzt der Versicherer Schäden nur zur Hälfte. Der Versicherer spricht dann von einer Unterversicherung. Für einen Schaden in Höhe von 1.000 Euro muss er dann nur anteilig 500 Euro erstatten.

Der Versicherer überprüft nicht, ob Sie unterversichert sind, wenn Sie mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche versichern. Einige Versicherer arbeiten mit anderen Beträgen, aber diese liegen immer zwischen 600 und 850 Euro.

Sie können allerdings auch einen anderen Weg gehen und den Wert Ihres Hausrats selbst ermitteln. Dafür gibt es sogenannte Wertermittlungstabellen. Das ist dann sinnvoll, wenn der Wert Ihres Hausrats klar über oder unter der Pauschale liegt. Ist Ihre Einrichtung etwa deutlich weniger wert als 650 Euro pro Quadratmeter, können Sie eine deutlich niedrigere Versicherungssumme festlegen. Die Hausratversicherung wird dann günstiger, gleichzeitig haben Sie im Schadensfall einen Nachweis, dass keine Unterversicherung vorlag.

Wählen Sie eine Selbstbeteiligung. Immer mehr Tarife sehen eine Selbstbeteiligung vor. Wir empfehlen diese deshalb, weil sie den Beitrag für die Versicherung senkt und kleine Schäden finanziell nicht existenzbedrohend sind. Im Zusammenhang mit dem Betrag, den Sie ohnehin bei jedem Schaden selbst tragen, gibt es noch viele weitere Möglichkeiten, Ihre Hausratversicherung zu individualisieren.

Darauf kommt es während der Vertragslaufzeit an

Bewahren Sie die Kaufbelege auf. Das gilt vor allem für die Dinge, die teuer waren. Mit einem Beleg können Sie bei Bedarf nachweisen, wie viel der Gegenstand gekostet hat. Mit einem Foto können Sie darüber hinaus dokumentieren, wie er aussah und wo Sie ihn üblicherweise in Ihrer Wohnung aufbewahrt haben. Machen Sie das jedes Mal, wenn Sie sich etwas neues Teures anschaffen und bewahren Sie die Nachweise für den Fall eines Brands außerhalb der Wohnung auf, zum Beispiel indem Sie die Dokumente online speichern.

Bei teuren Anschaffungen müssen Sie gegebenenfalls die Versicherungssumme anpassen. Melden Sie solche Käufe unbedingt der Versicherung.

Hausrat- und Gebäudeversicherung sollten aus einer Hand sein. Hausbesitzer schließen ihre Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung am besten bei derselben Versicherung ab. So lässt sich Gerangel zwischen verschiedenen Versicherern vermeiden, wenn es zu einem Schaden kommt.

Melden Sie einen Umzug. Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihrer Versicherung – oder uns, als Ihrem Versicherungsmakler - das mitteilen. Ansonsten ist Ihr Hausrat in der neuen Wohnung nicht mehr geschützt. Falls Sie sich räumlich vergrößern, kostet die Versicherung entweder automatisch mehr oder Sie arbeiten jetzt mit einer Wertermittlungstabelle, um nicht zu viel zu zahlen. Während des Umzugs gilt der Versicherungsschutz für beide Wohnungen.

Melden Sie Gefahrenerhöhung. Wird zum Beispiel ein Gerüst am Haus errichtet, sollten Sie das Ihrem Versicherer melden. Denn das Gerüst erhöht die Gefahr eines Einbruchs. Bricht bei Ihnen jemand ein und Sie haben das Gerüst vorher nicht gemeldet, kann die Versicherung auf die versäumte Meldung verweisen und versuchen, die Zahlung zu kürzen oder gar zu verweigern. Spielt das Gerüst allerdings für den Schaden gar keine Rolle, etwa wenn ein Brand entsteht, müssen Sie keine Kürzung der Zahlung befürchten.

Auch wenn Sie länger nicht zu Hause sind, müssen Sie Ihre Hausratversicherung informieren. Denn auch Abwesenheit gilt als Gefahrenerhöhung. Ob das bereits nach sechs Wochen oder erst nach drei Monaten der Fall ist, hängt vom Vertrag ab.

Was müssen Sie im Schadensfall beachten?

Je mehr versichert ist, desto eher werden Sie die Versicherung in Anspruch nehmen wollen. Da aber auch Versicherer immer knapper kalkulieren, schauen die Unternehmen sehr genau, wie viele Schäden in welcher Höhe ein Kunde meldet. Wird der Kunde zu teuer, kündigen sie möglicherweise beim nächsten Schaden, und es wird schwer, mit dieser Vorgeschichte einen neuen Anbieter zu finden. Überlegen Sie daher genau, ob Sie sich wirklich jeden kleinen Schaden ersetzen lassen wollen. Eine kleine Selbstbeteiligung im Vertrag hilft – sie diszipliniert.

Auf folgende Punkte müssen Sie bei einem Schaden achten, den Sie der Versicherung melden:

Wert und Entschädigungsberechnung - Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen den Neuwert für alles aus Ihrem Hausrat, das durch Brand, Leitungswasser oder Sturm beschädigt oder zerstört beziehungsweise bei einem Einbruch abhanden gekommen ist.

Diese Schadenszahlung wird gekürzt, wenn Unterversicherung besteht – wenn Sie also Ihren Hausrat zu gering versichert hatten. Wir empfehlen deshalb, im Vertrag einen Pauschalbetrag je Quadratmeter Wohnfläche zu verwenden.

Auch kann der Versicherer die Zahlung an Sie kürzen, wenn Ihr grob fahrlässiges Verhalten zum Schaden geführt hat. Das lässt sich umgehen, wenn Sie den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit wählen. Das kostet oft nichts extra.

Für bestimmte Schäden gelten außer der Versicherungssumme noch andere Entschädigungsgrenzen. Diese finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Haben Sie eine Selbstbeteiligung für Ihren Vertrag gewählt, ist das der Betrag, den Sie bei jedem Schaden selbst tragen.

Schadensmeldung und Obliegenheiten - Ist ein Schaden eingetreten, müssen Sie diesen der Versicherung so schnell wie möglich melden. In den Bedingungen steht „unverzüglich“. Sie können natürlich nur die Schäden melden, von denen Sie wissen. Daher kommt es darauf an, wann Sie von dem Schaden erfahren haben.

Sie müssen außerdem sofort etwas unternehmen, um zu verhindern, dass der Schaden größer wird. Dazu zählt beispielsweise, dass Sie den Hauptwasserhahn abdrehen, wenn das Leitungswasser durch ein gebrochenes Rohr in Ihre Küche sprudelt. Oder dass Sie den trockenen Weihnachtsbaum auf den Balkon räumen, damit nicht auch der Baum nach der Gardine durch eine umgefallene Kerze in Brand gerät.

Wenn Sie auf dem Weg zum Hauptwasseranschluss in aller Eile hängen bleiben und Ihr Pullover reißt oder Sie eine teure Decke auf die brennende Kerze werfen, um das Feuer zu löschen, bekommen Sie diese Schäden ersetzt. Und zwar ohne Prüfung von Unterversicherung und auch ohne Selbstbeteiligung. Denn das sind Schadenminderungskosten. Wichtig: Bringen Sie sich nicht in Gefahr.

Sie müssen den Schaden beweisen. Bei Blitz- und Sturmschäden können Sie auf die Wettermeldungen des Deutschen Wetterdienstes zurückgreifen. Aber nicht jedes Feuer ist ein Brand. Je weiter Ihr Vertrag den Brandbegriff fasst, desto einfacher ist es für Sie, Ihrer Beweis- und Darlegungslast nachzukommen.

Falls Sie unzufrieden sind mit der Entscheidung Ihres Versicherers, sei es, weil er den Schaden komplett oder teilweise abgelehnt hat, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Auch wir stehen Ihnen in diesem Fall selbstverständlich helfend zur Seite!

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